
Der Begriff des Vertrages sui generis entstammt dem Recht der Schuldverhältnisse und besagt, dass es sich um einen Vertragstyp handelt, der im BGB oder anderen Gesetzen nicht ausdrücklich geregelt ist. Ausdrücklich geregelt sind beispielsweise der Dienstvertrag oder Werkvertrag oder auch der Kaufvertrag und der Mietvertrag, nicht so hingegen de...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_sui_generis
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